AGB's

 

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen I. GELTUNG DER BEDINUNGEN

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Ankaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

II. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

III. PREISE

  1. Soweit nichts anderes angegeben, sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Sitz Dornbirn einschließlich normaler Verpackung.

IV. LIEFER-UND LEISTUNGSZEIT

  1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder bei deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, sind die Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

V. GEFAHRENÜBERGANG

Die Gefahr geht auf die Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder die Ware zum Zweck der Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

VI. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an unseren Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die Gewährleistung.

  3. Der Besteller muss und die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

  4. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.

VII. PRODUKTHAFTUNG

  1. Sollte durch den Fehler eines von uns gelieferten Produktes ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene körperliche Sache beschädigt werden, so ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn binnen 3 Wochen nach schriftlicher Aufforderung der geschädigten Person den Hersteller oder Importeur bekanntgeben.

  2. Sollte der Besteller Unternehmer sein, so ist unsere Produkthaltung für Sachschäden ausgeschlossen.

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis sämtliche unsere Forderungen getilgt sind, die uns aus dem Liefervertrag zustehen vor. Unser Eigentumsvorbehalt besteht darüber hinaus bis zur Erfüllung aller gegenüber dem Besteller sonst zustehenden Ansprüche.

  2. Wir sind berechtigt die Liefergegenstände aus Kosten des Bestellers gegen Verlust und sonstige Schäden zu versichern.

  3. Verpfändung durch den Besteller ist unzulässig. Einer Weiterveräußerung müssen wir zustimmen. Sollte der Besteller trotzdem die Ware weiterverkaufen, so tritt an Stelle des Vorbehalts des Eigentums bei einem Kreditkauf die Abtretung der aus dem Weiterverkauf an den Dritten entstandenen oder entstehenden Forderungen bei Barkauf oder Kaufpreiserlös.

  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

  5. Bei jeder Gefährdung oder Beeinträchtigung unseres Vorbehaltseigentums hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.

  6. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller die erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Ware zu geben. Der Besteller ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die zur Sicherung unserer Forderungen notwendig und rechtlich zulässig sind.

IX. ZAHLUNG

  1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

  3. Gerät der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

  4. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder wenn und andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

X. ERFÜLLUNGSORT, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Republik Österreich.

  2. Erfüllungsort ist Dornbirn.

  3. Soweit gesetzlich zulässig, ist das für Dornbirn sachlich zuständige Gericht ausschließlicher

    Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit alles

    sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.